Europäisches Währungsinstitut

Europäisches Währungsinstitut
EWI

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Europäisches Währungsinstitut,
 
Abkürzung EWI, englisch European Monetary Institute [jʊərə'piːən 'mʌnɪtərɪ 'ɪnstɪtjuːt], Abkürzung EMI [iːem'aɪ], im Rahmen der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. 1. 1994 bis 31. 5. 1998 bestehender Vorgänger der Europäischen Zentralbank (EZB). Das EWI, eine Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit, hatte die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten zu stärken und die nationalen Geldpolitiken mit dem Ziel zu koordinieren, in Europa die wirtschaftliche Konvergenz zu verbessern und die Preisniveaustabilität sicherzustellen, wobei die Zuständigkeit und die Verantwortlichkeit für die Geld- und Währungspolitik bis zum Übergang in die Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bei den jeweiligen nationalen Währungsbehörden verblieb. Darüber hinaus oblag dem EWI die Aufgabe, alle Vorarbeiten zu leisten, die für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik sowie für die Schaffung einer gemeinsamen Währung erforderlich waren (z. B. Aufbau einer leistungsfähigen Zahlungsverkehrsinfrastruktur, Vorbereitung der Euro-Banknoten und der geldpolitischen Instrumente der EZB sowie Überwachung des Europäischen Währungssystems). Das EWI ersetzte den Ausschuss der EG-Zentralbankpräsidenten (Gouvernementausschuss) und übernahm die Aufgaben des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit. Entscheidungsgremium war der EWI-Rat, der sich aus einem Präsidenten und den Präsidenten der nationalen Notenbanken der EG-Staaten zusammensetzte. An den Sitzungen des EWI-Rates konnten der Präsident des Rates der EU sowie ein Mitglied der Europäischen Kommission ohne Stimmrecht teilnehmen.

Universal-Lexikon. 2012.

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